Judensterne
Geschrieben von: Redaktion
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| NSDAP-Parole der Zeitung "Woche" 27/1942 |
Der Judenstern, laut Polizeiordnung vom 1. September 1941 "sichtbar auf
der linken Brustseite des Kleidungsstückes zu tragen", war letztes
Glied in der Kette von Brandmarkungen, die Juden im Dritten Reich zu erdulden
hatten.
Seit dem 23.11.1939 mussten über sechs Jahre alte Juden im deutsch besetzten
Polen und vom 2.9.1941 an auch die im Deutschen Reich als Erkennungszeichen
ein gelben, aus zwei schwarzumrandeten Dreiecken bestehenden Stern auf der
linken Brustseite tragen. Mit diesem Judenstern knüpften die NS-Behörden
an die mittelalterliche Kennzeichnungspflicht für Juden an, wobei als
Zeichen absichtlich das nationale und religiöse Symbol des Judentums,
das Hexagramm des Davidsterns, gewählt wurde.
Übersicht über verschiedene Kennzeichnungen
| Gelber Davidstern mit schwarzen Konturen. Das
französische Wort für "Jude" ist in hebräischem
Stil geschrieben.
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Gelber
Davidstern mit schwarzen Konturen. Das Wort für "Jude" ist
in hebräischem Stil geschrieben.
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| Gelber Davidstern mit schwarzen Konturen. Das "J" ist
einen Abkürzung für das französische Wort für "Jude".
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Gelber Davidstern mit schwarzen Konturen. Das
holländische Wort für "Jude" ist in hebräischem
Stil geschrieben.
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| Gelber
Davidstern mit blauen Konturen mit einer Abkürzung für das
slowakische Wort für "Jude".
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Gelber
Davidstern mit blauen Konturen.
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| Blauer Davidstern auf weißer Armbinde.
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Gelber Davidstern
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| Gelbe
Armbinde.
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Gelber
Davidstern mit schwarzen Konturen und gelbem und schwarzem Knopf.
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| Gelber Davidstern auf schwarzem Hintergrund.
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Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden
Verordnung vom 1. Sep. 1941 (Reichsgesetzblatt I S. 547)
Auf Grund der Verordnung über die Polizeiverordnungen der Reichsminister
vom 14. November 1938 (Reichsgesetzbl. I S. 1582) und der Verordnung über
das Rechtsetzungsrecht im Protektorat Böhmen und Mähren vom
7.Juni 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1039) wird im Einvernehmen mit dem
Reichsprotektor in Böhmen und Mähren verordnet:
§ 1
(1) Juden (§ 5 der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz
vom 14. November 1935 - Reichsgesetzbl. I S. 1333), die das sechste
Lebensjahr vollendet haben, ist es verboten, sich in der Öffentlichkeit
ohne einen Judenstern zu zeigen.
(2) Der Judenstern besteht aus einem handtellergroßen, schwarz
ausgezogenen Sechsstern aus gelbem Stoff mit der schwarzen Aufschrift "Jude'.
Er ist sichtbar auf der linken Brustseite des Kleidungsstücks
fest aufgenäht zu tragen.
§ 2
Juden ist es verboten
a) den Bereich ihrer Wohngemeinde zu verlassen, ohne eine schriftliche
Erlaubnis der Ortspolizeibehörde bei sich zu führen;
b) Orden, Ehrenzeichen und sonstige Abzeichen zu tragen.
§ 3
Die §§ 1 und 2 finden keine Anwendung
a) auf den in einer Mischehe lebenden jüdischen Ehegatten, sofern
Abkömmlinge aus der Ehe vorhanden sind und diese nicht als Juden
gelten, und zwar auch dann, wenn die Ehe nicht mehr besteht oder der
einzige Sohn im gegenwärtigen Kriege gefallen ist;
b) auf die judische Ehefrau bei kinderloser Mischehe während der
Dauer der Ehe.
§ 4
(1) Wer dem Verbot der §§ 1 und 2 vorsätzlich oder fahrlässig
zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu 153 Reichsmark oder mit
Haft bis zu sechs Wochen bestraft.
(2) Weitergehende polizeiliche Sicherungsmaßnahmen sowie Strafvorschriften,
nach denen eine höhere Strafe verwirkt ist, bleiben unberührt.
§ 5
Die Polizeiverordnung gilt auch im Protektorat Böhmen und Mähren
mit der Maßgabe, daß der Reichsprotektor in Böhmen
und Mähren die Vorschrift des § 2 Buchst. a den örtlichen
Verhältnissen im Protektorat Böhmen und Mähren anpassen
kann.
§ 6
Die Polizeiverordnung tritt 14 Tage nach ihrer Verkundung in Kraft.
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Literatur
Benz, Wolfgang / Hermann Graml /Hermann Weiß: Enzyklopädie
des Nationalsozialismus, München 1997.
Benz, Wigbert / Bernd Bredemeyer / Klaus Fieberg: Nationalsozialismus
und Zweiter Weltkrieg. Beiträge, Materialien Dokumente. CD-Rom,
Braunschweig 2004.
Kammer, Hilde / Elisabet Bartsch / Manon Eppenstein-Baukhage / Manon Eppenstein-
Baukhage: Lexikon
Nationalsozialismus, Berlin 1999
Gutman, Israel / Eberhard Jäckel / Peter Longerich (Hrsg.): Enzyklopädie
des Holocaust. Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden. München
1998