Ernennung Himmlers zum Chef der Polizei am 17. Juni 1936

Aus dem Erlaß über die Ernennung Himmlers zum Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern am 17. Juni 1936

I.
Zur einheitlichen Zusammenfassung der polizeilichen Aufgaben im Reich wird ein Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern eingesetzt, dem zugleich die Leitung und Bearbeitung aller Polizeiangelegenheiten im Geschäftsbereich des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Innern übertragen wird.

II.
1. Zum Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern wird der stellvertretende Chef der Geheimen Staatspolizei Preußens, Reichsführer SS Heinrich Himmler, ernannt.
2. Er ist dem Reichs- und Preußischen Minister des Innern persönlich und unmittelbar unterstellt.
3. Er vertritt für seinen Geschäftsbereich den Reichs- und Preußischen Minister des Innern in dessen Abwesenheit.
4. Er führt die Dienstbezeichnung: Der Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern.

Michaelis, H.; Schraepler E.(Hg.): Ursachen und Folgen. Vom deutschen Zusammenbruch 1918 und 1945 bis zur staatlichen Neuordnung Deutschlands in der Gegenwart. Bd. 11, Berlin 1958-1979, S. 11.